Informations-Seite für Helfende 

Hier finden unsere Helfenden Neuigkeiten sowie alles Wichtige und Wissenswerte, das sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.  



Aktuell

Helfertreffen vom 17.06.2026

Am 17. Juni fand ein Helfertreffen im Bistro Glöggli statt. Der Anlass diente dem Erfahrungsaustausch unter den Helfenden und bot dem Vorstand gleichzeitig die Möglichkeit, diverse Themen anzusprechen, Beispiele betreffend Tarifen aufzuzeigen und Fragen zu beantworten. 

Die Ausführungen des Vorstandes können in der Präsentation nachgelesen werden. 
Präsentation Helfertreffen

 


Allgemeines

Ansprechstellen

Die Vermittlungsstelle ist erste Anlaufstelle und Drehscheibe für alle Hilfeleistungen. Die Helfenden werden zudem gebeten, Ferienabwesenheiten dort zu melden, damit unnötige Anfragen unterbunden werden können. 

Vermittlungsstelle: 079 847 80 96 
Die Vermittlungsstelle ist Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr persönlich oder via Telefonbeantworter erreichbar. 

 

Geschäftsstelle, Elisabeth Suter: 061 711 54 97 oder senfsen@breitband.ch

Präsident, Victor Haefeli: 061 711 10 55

 

Dokumente

Für Helfende sind die nachfolgenden Dokumente von Bedeutung und dienen als verbindliche Grundlage für ihr Engagement in unserem Verein: 

  • Richtlinien für Helferinnen und Helfer (Richtlinien)
  • Merkblatt für Autofahrerinnen und Autofahrer (Merkblatt)

 

Versicherung

Unsere Helfenden sind während der Ausübung ihrer Tätigkeiten versichert; Details können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden: 

WICHTIG: Unfälle oder Sachbeschädigungen sind sofort der Geschäftsstelle zu melden.

 

Leistungen bezahlt mit Gutschein(en)

Werden Hilfeleistungen oder Autofahrten mit Gutschein(en) bezahlt, erhalten die Helfenden die Entschädigung vom Verein im Folgemonat ausbezahlt. Auf dem Helferrapport ist dazu die Gutschein-Nummer(n) anzugeben und wenn der Verein erstmals eine Auszahlung an den Helfenden macht, seine Bankverbindung mit IBAN-Nummer (siehe auch Kapitel "Helferrapporte").

 

Quittungen

Sofern der Kunde eine Quittung wünscht, stellt der Helfende diese aus. Vorgefertigte Quittungen können hier heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle bezogen werden. 

In Spezialfällen (zB. bei regelmässigen Therapie-Fahrten über einen längeren Zeitraum) und in Absprache mit der Vermittlungsstelle kann dem Kunden eine monatliche Quittung durch die Geschäftsstelle ausgestellt werden. In diesen Fällen sind auf dem Helferrapport die entsprechenden Felder zwingend auszufüllen (siehe auch Kapitel "Helferrapporte"). 

Quittungen (zum Herunterladen)

 

Leistungen auf Rechnung

In begründeten Fällen werden Hilfeleistungen oder Autofahrten auf Rechnung ausgeführt. In solchen Fällen werden die Helfenden von der Vermittlungsstelle bei der Vergabe des Auftrages darüber informiert. Aufgrund des Helferrapportes erhalten die Helfenden die Entschädigung vom Verein im Folgemonat ausbezahlt. In diesen Fällen sind auf dem Helferraport die entsprechenden Felder zwingend auszufüllen und wenn der Verein erstmals eine Auszahlung an den Helfenden macht, seine Bankverbindung mit IBAN-Nummer (siehe auch Kapitel "Helferrapporte").

  


Entschädigungen

Die Helfenden haben für erbrachte Hilfeleistungen oder Autofahrdienste Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei gelten die folgenden Tarife: 

 

Hilfeleistungen

  • Entschädigungsansatz pro Stunde: CHF 15.00; Zuschlag von CHF 5.00 pro Einsatz, wenn die Hilfeleistung an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen geleistet wird.
  • Entschädigung für Steuererklärungen nach effektivem Aufwand. Als Grundsatz gilt: 
    - im Minimum CHF 50.00 (einfache Steuererklärung)
    - bis Maximum CHF 200.00 (sehr umfangreiche Steuererklärung)

 

Autofahrdienste

Die Entschädigung für Autofahrdienste richtet sich nach Tarifzonen, ausserhalb der Region nach Kilometer und Zeitbedarf (Hin- und Rück-/Leerfahrt). Für Fahrten an Samstag, Sonntagen oder Feiertagen fällt ein Zuschlag von CHF 5.00 pro Fahrt an. 

Die Preise können dem Tarifblatt entnommen werden: Tarife-Autofahrdienste

 


Helferrapporte

Für jede Hilfeleistung oder Autofahrt ist ein Helferrapport auszufüllen. Auch für solche, die zwischen dem Helfenden und Hilfesuchenden direkt bilateral abgemacht werden. Für den gleichen Kunden können Hilfeleistungen oder Fahrten an mehreren Daten auf einen Rapport zusammen genommen werden. Die Rapporte sollen zeitnah, mindestens aber einmal pro Kalendermonat (bis spätestens zum 8. des Folgemonats) ausgefüllt und abgeschickt werden. 

 

Beim Ausfüllen der Helferrapporte beachten: 

Unter Bemerkung zwingend erwähnen: 

  • Leistung auf Rechnung → Bemerkung "auf Rechnung" eintragen
  • Quittung durch Geschäftsstelle → Bemerkung "Quittung" eintragen
  • bei "Rechnung" und "Quittung" immer Grund der Fahrt und das Fahrziel (Name und Adresse) erwähnen 
    Beispiel: Arztbesuch, Dr. Muster, Hauptstrasse 60, Reinach
  • Wenn Leistung/Fahrt mit Gutscheinen bezahlt wird: Gutschein-Nummer(n)

Wenn erstmals eine Hilfeleistung oder Autofahrt auf Rechnung erbracht wird oder mit Gutschein bezahlt wird, unter Bemerkung zudem Bankverbindung und IBAN-Nummer vom Konto des Helfenden eintragen (muss nur einmal für die erste Auszahlung mitgeteilt werden). 

Die Helferrapporte können hier aufgerufen werden: Helferrapporte